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Eine Frage der Ehre

Nach dem deutschen Grundgesetzt ist die Würde des Menschen unantastbar. Auch die Ehre einer Person ist heute geschützt und kann im Fall einer Verletzung, z.B. durch Beleidigung, strafrechtlich geahndet werden. Das hat eine lange Geschichte, ebenso wie die Formen der Bestrafungen. Sie reichten von Geldstrafen über Pranger bis hin zu Verstümmelung und Todesstrafe. Das Tragen von Lastersteinen gehörte seit dem Spätmittelalter zu den sogenannten Ehrenstrafen. Ziel dieser Bestrafung war es also, der schuldigen Person die Ehre zu nehmen. Die zu bestrafenden Personen – oft Frauen – hatten das meist erhebliche Gewicht des Steins zu tragen, während sie sich an einem öffentlichen Ort aufstellen oder herumgehen mussten. Der Verlust der Ehrbarkeit konnte schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben: sozial, wirtschaftlich, existenziell.

WAS
Schand- oder Lasterstein

WANN
Um 1700

WER

WO

» GNM StR107

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